27Hanjo (Small)
Impressum
e-mail 369
Gästebuch 570
Einfuhr von Alkohol

Reise-Einfuhrbestimmungen betreffs Alkoholwaren 2004 - übernommen im Juli 2004 von

http://www.tullverket.se/Modules/Sprakversioner/tyska2/1080721329.html/

Reisen aus einem anderen EU-Land

Innerhalb der EU werden im Grunde in dem Land Steuern bezahlt, in dem die Ware verbraucht wird. Für Privatpersonen gilt aber, dass die Steuer in dem Land bezahlt wird, in dem die Ware eingekauft wird. Das bedeutet, dass für die kommerzielle Einfuhr von Alkohol schwedische Alkoholsteuer bezahlt werden muss.

Eine Privatperson, die Alkohol für persönlichen Gebrauch einkauft, bezahlt aber die Steuern bei dem Einkauf in dem Land, in dem die Alkoholwaren eingekauft werden.

Steuerfreie Privateinfuhr von einem anderen EU-Land ist nur möglich, wenn:

  • die Reisemitbringsel ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden bestimmt sind (d.h. für eigenen Bedarf oder den Bedarf der Angehörigen seines Haushalts oder als Geschenk.
  • der Reisende die betreffenden Waren von dem anderen EU-Land nach Schweden mit sich führt.

Beachten Sie: Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, mitgebracht werden !!!

Definitionen:

  • Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 22% vol
  • Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 15% vol aber höchstens 22% vol
  • Wein: Anderes als Spirituosen und Bier und mit einem Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol aber höchstens 15% vol
  • Bier: Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol

Wie wird es beurteilt, ob die Einfuhr als privat oder kommerziell zu betrachten ist?

Es gibt Richtlinien, um entscheiden zu können, ob eine Einfuhr als privat oder als kommerziell zu betrachten ist. Da es keine festen Begrenzungen gibt, muss der Zoll immer die gesamten Umstände der Einfuhr einschätzen.

Bei der Beurteilung ob eine Einfuhr privat oder kommerziell ist, muss die schwedische Zollverwaltung u.a. immer auf folgende Tatsachen Rücksicht nehmen:

  • Ob Sie ein Unternehmer sind, der Waren einführt und aus welchem Grund Sie die Waren einführen (z.B. zum Verkauf in Ihrem Laden oder Restaurant oder für den Verbrauch durch Ihre Familie).
  • Der Platz wo die Waren aufbewahrt werden.
  • Wie die Waren transportiert werden.
  • Wenn es Dokumente über die Waren (z.B. Rechnungen oder Frachtbriefe) gibt, und was darin steht.
    Die Beschaffenheit und Menge der Waren.

Gibt es einen Richtwert, nach dem man unterscheiden kann, ob eine Einfuhr als privat oder kommerziell zu betrachten ist?


In der Europäischen Union gibt es Bezugsmengen-Angaben, um entscheiden zu können, ob eine Einfuhr als privat oder als kommerziell anzusehen ist. Die Mengengrenzen dafür sind die folgenden:

  • Spirituosen (mehr als 22% vol): 10 Liter
  • Spirituosen (höchstens 22% vol): 20 Liter
  • Wein: 90 Liter (aber höchstens 60 Liter Schaumwein)
  • Bier: 110 Liter

Diese Bezugsmengen-Angaben der EU sind nur Hilfsmittel um feststellen zu können, ob eine Einfuhr von privater oder kommerzieller Art ist. Sie müssen aber immer zusammen mit den anderen Richtlinien benutzt werden. Eine private Einfuhr von 15 Liter Spirituosen kann akzeptiert werden, vorausgesetzt, dass die Menge anlässlich einer privaten Familienfeier verbraucht werden soll. Andererseits kann eine Einfuhr von 5 Liter Spirituosen als private Einfuhr nicht betrachtet werden, wenn die Waren z.B. im Restaurant des Reisenden verkauft werden sollen.

Es gibt immer wieder Änderungen, also vorsichtshalber vor jeder beabsichtigten Einfuhr von Alkohol auf den offiziellen Seiten des schwedischen Zolls informieren.

Vor - Zurück 152042

Ich bin nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
Siehe auch Impressum