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Einfuhr von Haustieren

Stand Juli 2004

Neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren (nach Schweden)

Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlamentes und des Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten seit dem 3. Juli 2004. Die meisten der ehemaligen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig.

Heimtierausweis (-pass) für Hunde, Katzen und Frettchen
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen seit dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pass) haben. In Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss 2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU-Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der nach Schweden einreist, muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.

Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land seit dem 3. Juli 2004:

  • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
  • Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
  • Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
  • Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen
    Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.

Folgende Einfuhranforderungen sind aufgehoben worden: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung bzw. Genehmigung für Importeure. Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, dass alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.

( . . . .) Das bedeutet, dass es nicht länger notwendig ist, sich als registrierter Importeur eintragen zu lassen bzw. eine entsprechende Genehmigung zu erlangen.

( . . . ) Alle Einzelheiten der Verordnung 998/2003 stehen noch nicht fest, die Vorschriften des Zentralamtes für Landwirtschaft sind noch nicht geändert. Weitere Informationen über die neuen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Zentralamtes für Landwirtschaft unter folgender Adresse veröffentlicht: www.sjv.se. Unter anderem werden in Kürze dort weitere Informationen über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern sowie zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern veröffentlicht. Auf dieser Website können Sie auch mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus Anschlussländern nachlesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser Anschlussländer festgestellt hat. Da noch nicht sämtliche Einzelheiten feststehen, können die Informationen zukünftig ergänzt werden.

Besuchen Sie bitte die Webseite des Zentralamtes für Landwirtschaft, um sich auf dem Laufenden zu halten!

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